Wohneigentumsförderung
Zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Wenn Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchten, können Sie das KfW-Förderprogramm 124 nutzen, das Sie beim Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen jetzt mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben unterstützt.
Bitte beachten Sie aber auch die Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer.
Das wird gefördert beim Neubau eines Eigenheimes:
- Kosten des Baugrundstücks
- Baukosten (Arbeits- und Materialkosten)
- Baunebenkosten (Architekt, Bauleiter, Notar, Grundwerbsteuer)
- Außenanlagen Kosten
Beim Kauf eines Eigenheimes:
- Kaufpreis
- Kosten Instandsetzung/ Umbau/ Modernisierung
- Nebenkosten (Notar, Makler, Grundwerbsteuer)
Kredithöhe und Tilgung
- bis zu 50.000 Euro für jedes selbstgenutzte Vorhaben
- kombinierbar mit anderen KfW-Förderprogrammen
Das hat sich geändert zum 01.10.2019:
Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum ist der max. Kreditrahmen auf 100.000 Euro erhöht worden.
Außerdem verlängert sich die proviosionsfreie Zeit zur Bereitstellung auf 1 Jahr.
KfW-Förderprogramm "Wohneigentum"
Baukindergeld
Förderratgeber für Wohnungsunternehmen
Zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Wenn Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchten, können Sie das KfW-Förderprogramm 124 nutzen, das Sie beim Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen jetzt mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben unterstützt.
Bitte beachten Sie aber auch die Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer.
Das wird gefördert beim Neubau eines Eigenheimes:
- Kosten des Baugrundstücks
- Baukosten (Arbeits- und Materialkosten)
- Baunebenkosten (Architekt, Bauleiter, Notar, Grundwerbsteuer)
- Außenanlagen Kosten
Beim Kauf:
Beim Kauf:
- Kaufpreis
- Kosten Instandsetzung/ Umbau/ Modernisierung
- Nebenkosten (Notar, Makler, Grundwerbsteuer)
Kredithöhe und Tilgung
- bis zu 50.000 Euro für jedes selbstgenutzte Vorhaben
- kombinierbar mit anderen KfW-Förderprogrammen
Das hat sich zum 01.10.2019 geändert:
Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum ist der max. Kreditrahmen auf 100.000 Euro erhöht worden.
Außerdem verlängert sich die proviosionsfreie Zeit zur Bereitstellung auf 1 Jahr.
KfW-Förderprogramm "Wohneigentum"
Baukindergeld
2019: Aktuelle Pressemitteilung der KfW
KfW erweitert und verbessert Energieeffizienz-Förderprogramme für Unternehmen
Umfassendes Angebot zur Förderung von betrieblicher Energieeffizienz, Abwärmenutzung und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in einem Programm
Zinsgünstige Kredite in Verbindung mit Tilgungszuschüssen bis zu 55% aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Kredithöchstbetrag 25 Mio. EUR, Laufzeit bis 20 Jahre, bis 10 Jahre Zinsbindung
Quelle: KfW - Pressemitteilung 01/2019
Wohneigentumsförderung
Zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Wenn Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchten, können Sie das KfW-Förderprogramm 124 nutzen, das Sie beim Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen jetzt mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben unterstützt.
Bitte beachten Sie aber auch die Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer.
Das wird gefördert beim Neubau eines Eigenheimes:
- Kosten des Baugrundstücks
- Baukosten (Arbeits- und Materialkosten)
- Baunebenkosten (Architekt, Bauleiter, Notar, Grundwerbsteuer)
- Außenanlagen Kosten
Beim Kauf:
Beim Kauf:
- Kaufpreis
- Kosten Instandsetzung/ Umbau/ Modernisierung
- Nebenkosten (Notar, Makler, Grundwerbsteuer)
Kredithöhe und Tilgung
- bis zu 50.000 Euro für jedes selbstgenutzte Vorhaben
- kombinierbar mit anderen KfW-Förderprogrammen
Das hat sich zum 01.10.2019 geändert:
Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum ist der max. Kreditrahmen auf 100.000 Euro erhöht worden.
Außerdem verlängert sich die proviosionsfreie Zeit zur Bereitstellung auf 1 Jahr.
KfW-Förderprogramm "Wohneigentum"
Baukindergeld
2019: Aktuelle Pressemitteilung der KfW
KfW erweitert und verbessert Energieeffizienz-Förderprogramme für Unternehmen
Umfassendes Angebot zur Förderung von betrieblicher Energieeffizienz, Abwärmenutzung und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in einem Programm
Zinsgünstige Kredite in Verbindung mit Tilgungszuschüssen bis zu 55% aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Kredithöchstbetrag 25 Mio. EUR, Laufzeit bis 20 Jahre, bis 10 Jahre Zinsbindung
Quelle: KfW - Pressemitteilung 01/2019